In meiner Praxis biete ich Psychotherapie für Erwachsene auf der Basis verhaltenstherapeutischer Methoden an. Ich arbeite transparent, zielgerichtet, ressourcen- und lösungsorientiert, Ihre Ziele sowie deren Umsetzung werden in gemeinsamen Gesprächen entwickelt und der Therapieplan darauf abgestimmt, je nach individueller Lage und Ihren persönlichen Bedürfnissen. Im Fokus stehen Sie als ganzheitliche Persönlichkeit.
Die Behandlungsmethoden umfassen verhaltenstherapeutisch orientierte Gespräche, übende Verfahren wie z.B. Entspannungsverfahren, kognitive, emotionsfokussierte und erlebnisorientierte Methoden, Hörtherapie bei Tinnitus, Expositionsverfahren. Die angewandten therapeutischen Verfahren sind wissenschaftlich fundiert. Zur Qualitätssicherung nehme ich regelmäßig an Weiterbildungen sowie Supervision und Intervision teil.
Das Angebots-Spektrum umfasst u.a. die Behandlung von Depression, Ängsten / Phobien, Burn-Out, Mobbing, Schmerzen, Trauer, Trauma, Trennung, Zwangserkrankungen, Persönlichkeitsstörungen sowie allgemeine Lebensberatung und Coaching.
Spezialisiert bin ich zudem auf die Behandlung des chronischen Tinnitus.
Wenn sie gesetzlich versichert sind, erfolgen die ersten Gespräche im Rahmen der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde. Hier erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung Ihrer Problematik sowie eine Empfehlung zur Weiterbehandlung. Falls eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll erscheint, kann diese bei entsprechender Kapazität in meiner Praxis durchgeführt werden. Die dann folgenden sogenannten probatorischen Sitzungen dienen neben dem Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung, der weiterführenden Diagnostik, der Vorbereitung der Therapie und ggf. der Erstellung eines Gutachterberichts. Auf Antrag bewilligt die Versicherung/Krankenkasse dann ein beantragtes Stundenkontingent. Sodann beginnt die eigentliche therapeutische Phase, der veränderungsbezogene Teil der Therapie. Die Therapiestunden finden in der Regel einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt und dauern jeweils 50 min. Bei Expositionsübungen oder in Krisensituationen können auch größere Zeiteinheiten pro Woche erforderlich sein. Generell handelt es sich um Einzelsitzungen. Bezugspersonen können jedoch auch integriert werden. Die beantragte Stundenanzahl dient lediglich als Kontingent. Es werden so viele Stunden davon in Anspruch genommen wie der Patient zur Wiederherstellung seiner psychischen Gesundheit benötigt. Bei leichteren Symptomen können auch weniger Sitzungen zum Behandlungserfolg führen. In begründeten Fällen können Verlängerungen initiiert werden. Am Ende der Therapie werden die Intervalle zwischen den Sitzungen größer. Die Therapie wird "ausgeschlichen". Gelerntes "Handwerkzeug" dient fortan zur Selbsthilfe und Stabilisation des Erreichten.
Weitere Informationen bietet die Bundespsychotherapeutenkammer sowie die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes.
Wenn Sie privat versichert sind, übernimmt normalerweise Ihre Versicherung die Kosten für die probatorischen Sitzungen. Viele private Versicherungen gewähren ein festes Stundenkontingent, ohne dass dieses beantragt werden muss, bitte erfragen Sie dies bei Ihrer jeweiligen Versicherung.
Wenn Sie die Therapie selbst zahlen möchten, ist kein Antrag nötig, Sie sind zudem frei in der Frequenz der Sitzungen und der Länge der gesamten Therapie.