Praxis für Psychotherapie Dipl.-Psych. Dr. Sarah dos Santos
Praxis für Psychotherapie Dipl.-Psych. Dr. Sarah dos Santos

Kosten

  • Gesetzlich Versicherte
  • Private Versicherungen und Beihilfe
  • Berufsgenossenschaften
  • Soldaten der Bundeswehr
  • Selbstzahler
  • Supervision, Coaching, Paar- und Familientherapie

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt mittels Ihrer Krankenkassenkarte, bitte bringen Sie diese zu Ihrem Erstgesprächstermin sowie jedes Quartal einmal mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Im Verlauf der Psychotherapeutischen Sprechstunden und der probatorischen Sitzungen ist ein Kassenantrag zur Kostenübernahme zu stellen. Es wird gutachterlich geprüft, ob die Indikation für eine Psychotherapie besteht. Mit Genehmigung wird ein bestimmtes Stundenkontingent zugeteilt. 

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Mein Honorar berechnet sich gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) und beläuft sich unter Zugrundelegung des 3,0-fachen Satzes auf einen Betrag von 131,16 Euro für eine 50-minütige Sitzung. Das Erstgespräch wird wie eine normale Sitzung berechnet. Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bis zum 2,3-fachen Satz (100,55 Euro für ein 50-minütiges Gespräch) vollständig. Den Differenzbertrag (30,61 Euro) tragen Sie somit selbst. Bis zu welchem Satz die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden ist jedoch abhängig von Ihrem Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie daher vor dem ersten Gespräch, ob und in welchem Umfang Sie im Rahmen Ihres Vertrages Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung bei einem psychologischen Psychotherapeuten (in Abgrenzung zu einem ärztlichen Psychotherapeuten) haben. Manche Tarife enthalten Einschränkungen bzgl. des Leistungsumfangs oder bzgl. einer Selbstbeteiligung. Die meisten privaten Versicherungen übernehmen die Kosten für die ersten fünf Sitzungen der probatorischen Phase ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden. Unter Umständen ist hierfür ein Gutachten meinerseits erforderlich. 

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und kann im pdf-Dokument Gebührentabelle am Ende dieser Seite eingesehen werden. Am Monatsende erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Ihrer Beihilfe zur Erstattung einreichen können.

 

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten der Behandlung, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht, z.B. aufgrund eines traumatischen Ereignisses. Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Behandlung mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und lassen sich die benötigten Antragsformulare zustellen.

 

Soldaten der Bundeswehr

Wenn Sie Soldat der Bundeswehr sind, dann werden die Kosten von der Bundeswehr übernommen. Die Behandlung erfolgt nach der offiziellen Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium der Verteidigung. Denken Sie daran, mir im ersten Termin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung vorzulegen. Darüber können die probatorischen Sitzungen abgerechnet werden, für die weitere Behandlung wird dann ein entsprechender Antrag beim Truppenarzt gestellt.

 

Selbstzahler

Wenn Sie die Behandlung selbst tragen, benötigen Sie keinerlei Formalitäten, auch eine begrenzte Stundenanzahl spielt für Sie keine Rolle. Zwischen Ihnen als Patient und mir als Behandlerin werden die Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt. Auch hier richte ich mich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) und lege den 3,0-fachen Satz zugrunde.

 

Supervision, Coaching, Paar- und Familientherapie

Die Kosten für Supervision, Coaching, Paar- oder Familientherapie werden nicht durch Krankenkassen oder andere Kostenräger erstattet. Die erbrachten Leistungen werden Ihnen ausschließlich privat in Rechnung gestellt.

 

 

Gebührentabelle
Gebührentabelle.pdf
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